Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen – auch hinsichtlich künftiger Geschäftsbeziehungen – als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und andere Bedingungen des Bestellers sind für uns nur bindend, wenn wir dies schriftlich bestätigen.

2.Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

3. Preise

Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten weder Umsatzsteuer noch Fracht, Verpackung oder Versicherungen. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Listenpreise oder die gesetzliche Umsatzsteuer, so erhöht sich der Verkaufspreis entsprechend.

4. Verpackung

Die Art der Verpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sie wird nur zurückgenommen, wenn wir ihre Rücksendung verlangen wofür wir uns die Berechnung eines Pfandgelds vorbehalten.

5. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Bestellers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit wie möglich berücksichtigt.

6.Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.

7. Lieferung

Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen nicht möglich, so verlängert sich die Frist angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Sollten die hindernden Umstände länger als vier Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns zu vertreten, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Beanstandungen und Mängelrügen

Beanstandungen wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach Ziffer 9 und 10. Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden

9. Gewährleistungen

Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung oder Bestätigung. Fehlt dem gelieferten Gegenstand infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eine zugesicherte Eigenschaft oder ist er mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigen, so sind wir verpflichtet, den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Diese Regelungen gelten nicht für Gebrauchsmaschinen, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Bestellers, die in einem Mangel der Lieferung ihren Grund haben, verjähren sechs Monate nach Lieferung.

10. Mietgegenstände

Der Mieter hat jeden Schadenseintritt nach Übergabe sofort zu melden. Der Mieter hat die an dem überlassenen Mietgerät eintretenden Schäden zu vertreten, auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Eingetretene Schäden hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben. Bei Reparaturen sind nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zu verwenden. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle möglichen versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Ansprüche gegen die jeweilige Versicherung tritt der Mieter an den Vermieter ab. Diese Abtretung hat jedoch keine befreiende Wirkung für den Mieter. Für etwaige Ausfallzeiten der Geräte und hierdurch eintretende Folgeschäden und Verluste oder sonstige Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht.

11. Herstellergarantie

Gewährleistungsansprüche werden von der vorherigen Inanspruchnahme der Garantieleistungen des Herstellers nach Maßgabe der jeweils geltenden Garantiebestimmungen laut Garantiekarte abhängig gemacht.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

13. Zahlungen

Unsere Rechnungen für Lieferungen sind zahlbar rein netto nach Rechnungserhalt (innerhalb 8 Tagen) oder laut Zahlungsziel auf der Rechnung. Zahlungen werden stets auf die ältestfällige Rechnung verrechnet. Reparaturrechnungen sind bei Erhalt rein netto zahlbar. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ab Verzug Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens jedoch 8% vom Besteller fordern. Pro Mahnung fallen zusätzlich 15,00 € Bearbeitungsgebühren/Mahngebühren an. Wir behalten uns vor, Aufträge in Wert von weniger als 50,00 € sowie Aufträge von uns unbekannten Kunden per Nachnahme abzuwickeln. Bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines der Schuldregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle eine Stundung – sofort fällig. Solche Umstände berechtigen uns ferner, ausstehende Lieferungen per Nachnahme zu versenden oder für diese Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftliche oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

14. Sonstige Ansprüche

Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetze oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Gleicherweise ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung oder nachlässige Handlung durch den Besteller oder Dritte usw. entstanden sind.

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort des jeweils ausliefernden Lagers. Gerichtsstand ist Heilbronn.

Als Notiz
Erfüllungsort Sachsenheim, Gefahrübergang Sachsenheim. Unser Personal ist nicht berechtigt, Ausgelieferte Ware zu montieren, sollte dies ausdrücklich gewünscht werden, ist die Montage separat gegen Rechnung zu beauftragen.

Sollte eine Bedienungs- bzw. Montageanleitung bei den von uns ausgelieferten Waren fehlen, können diese bei uns angefordert werden und werden elektronisch übermittelt.